Konditionen



Beratung/Therapie

Erstgespräch (30 Min.)    40 Euro
Einzelsitzung (50 Min.)    80 Euro

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, muss dieser spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden, andernfalls wird die ausgefallene Sitzung in Rechnung gestellt.


Investition und mögliche Kostenübernahme

Private Versicherungen erstatten die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Rahmen einer Psychotherapie ganz oder zum Teil.

Auch Beihilfeberechtigte haben einen Anspruch auf Beihilfe für Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen seit Dezember 2016 keine Kosten für Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie im Ausnahmefall. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die Heilpraktikerleistungen beeinhaltet.

Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder in Ihrer Versicherungspolice.

Sollten Sie die Leistungen bei mir als Selbstzahler in Anspruch nehmen, besteht für Sie eine Reihe von Vorteilen:

• Ihr Therapiebeginn ist zeitnah und Sie haben keine langen Wartezeiten.

• Es besteht keine Aktenkundigkeit der Psychotherapie bei einer Krankenkassenakte. Das bedeutet für Sie keine Anzeigepflicht bei Gesundheitsfragen von Versicherungsunternehmen. Für Anbieter von Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherungen stellen psychische Störungen ein Ausschlusskriterium dar.

• Die Kosten einer Psychotherapie können innerhalb einer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.